Leistungsspektrum ohne HWG-Risiko
Von Prophylaxe über Implantologie bis Kieferchirurgie: Leistungen werden sachlich beschrieben. Ästhetische Behandlungen ohne irreführende Darstellungen. Qualifikationen und Zusatzweiterbildungen korrekt ausgewiesen.
Angstpatienten und Erstbesucher ansprechen
Viele Patienten suchen gezielt nach Angstpatienten-Betreuung oder Sedierung. Eigene Unterseiten oder Abschnitte zu diesen Themen holen die richtige Zielgruppe ab und reduzieren No-Shows durch falsche Erwartungen.
Online-Terminbuchung datenschutzkonform
Terminbuchung per Direktlink zum externen Portal statt IFrame. Patientendaten werden nicht auf der Praxiswebsite verarbeitet – DSGVO-Haftung verbleibt beim Buchungsanbieter.
Festpreis ohne ÜberraschungenPraxiswebsite für 2.350 €
KV-, HWG-, DSGVO- und BFSG-konform. Google Unternehmensprofil inklusive. Alle Angaben werden nach der Bestellung über ein strukturiertes Formular erfasst.
Häufige FragenZu diesem Thema
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Dürfen Vorher-Nachher-Bilder auf der Zahnarzt-Website stehen?
In der Regel nein – sie gelten als irreführende Werbung nach HWG. Sachliche Leistungsbeschreibungen sind der rechtssichere Weg.
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Welche KV gilt für Zahnärzte?
Zahnärzte unterliegen der KZV, nicht der KV. Pflichtangaben im Impressum werden entsprechend angepasst.